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Laut einer Radiomeldung rechnen irakische Politiker mit rund Angeklagter wider Willen Wir waren noch einmal mit einem blauen Auge davon gekommen. Der Richter musste einen guten Tage gehabt, oder doch Gefallen am gewagten Ausschnitt meiner Frau gefunden haben. Jedenfalls war es uns eine Lehre, die wir nie vergessen werden. Im Nachhinein war es müßig, die Schuldfrage endgültig zu klären. Wir beide, meine Frau und ich, sind ordentlich verheiratete Eheleute, und somit gemeinsam für unseren Hausstand verantwortlich. Zugegeben, auch ich hatte nicht widersprochen, wenn am Stammtisch über die Schätze gemunkelt wurde, die wir angeblich in unserem kleinen, aber doch sehr hübschen Reihenhaus horten sollten. Von Rolex-Uhren und exquisiten Kunstgegenständen war da die Rede. Nicht direkt zugestimmt, aber eben nicht widersprochen. Dann noch der sträfliche Leichtsinn, die Sicherung unserer Türen und Fenster lediglich durch einen Innungsmeister ausführen zu lassen. Ohne Abnahme durch den Verfassungsschutz. Mit Garantie zwar, aber eben ohne Abnahme. Wachdienst hatten wir auch keinen, denn der war uns zu teuer. Wer rechnet auch damit, dass er sein trautes Heim mitten in der Nacht gegen eine dreiste Diebesbande verteidigen muss. Die hatten wegen der nicht schlüssig widerlegten Reichtumsgerüchte mit vehementem Widerstand unsererseits gerechnet, und sogar einen Waffengang einkalkuliert. Folglich waren sie entsprechend ausgerüstet und mit ihrem teuer umgebauten Panzerwagen einfach durch die Terrassentür in unser gemütliches Wohnzimmer gedonnert. Natürlich waren sie auch personell entsprechend versorgt gewesen, denn es ging ja darum, möglichst schnell das Haus unter Vermeidung eigener Verluste einzunehmen und uns, meine Frau und mich rasch zu entwaffnen. Obwohl ich unter größter Anstrengung versuchte, durch den Klebestreifen, den mir die Banditen über den Mund geklebt hatten deutlich zu machen, dass bei uns höchstens ein Mottenspray zu finden sei, hatten sie sämtliche Möbelstücke kurz und klein gehackt. Fraglich, ob die Hausratversicherung angesichts unserer Verfehlungen den Schaden übernehmen würde. Aber, wie schon erwähnt, wir kamen mit einem blauen Auge davon und mussten nur Schadenersatz leisten. Die Diebe konnten dem Richter glaubhaft machen, dass wir durch unseren sträflichen Leichtsinn den Einsatz provoziert, sie aber ohne wesentliche Beute geblieben wären, und somit eine ganze Arbeitsnacht verloren hätten. Der Stundenlohn wurde mit 72, Euro pro Mann zuz. Steuer berechnet. Ferner eine Entschädigung für Planung und Recherche, ein Pauschalbetrag für das eingegangene Risiko wie auch für den entgangenen Gewinn, und eine happige Gebühr für das eingesetzte Werkzeug. Lediglich bei den Anfahrtskosten kamen wir glimpflich davon. Nicht auszudenken, wenn die Kerle im Rolls Royce vorgefahren wären! © Erwin Grab |
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